Vorab: Die Körperschaftsteuer wird auch als „Einkommensteuer der juristischen Personen“ (entsprechend §1 Absatz 1 und §2 KStG) bezeichnet. Juristische Personen sind dabei alle mit eigener Rechtsfähigkeit versehenen nicht-natürlichen Personen. Zu ihnen gehören insbesondere die Kapitalgesellschaften (u.a. die GmbH und deren Rechtsformvariante, die Unternehmergesellschaft).
Weitere "Basics": Die Körperschaftsteuer wird anhand des sog. zu versteuernden Einkommens gemäß §7 Absatz 1 KStG in Verbindung mit R29 Absatz 1 KStR berechnet. Wie dieses zu versteuernde Einkommen einer Unternehmergesellschaft ermittelt wird, zeige ich an anderer Stelle.
In der Praxis dient die Körperschafts-Steuererklärung der Unternehmergesellschaft als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Körperschaftsteuer.
Dabei ist die Körperschaftsteuer-Erklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr regelmäßig bis zum 31. Mai des Jahres einzureichen (§149 Absatz 2 AO). Fristverlängerungen über diesen Termin hinaus sind möglich. Haben Sie einen Steuerberater mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten beauftragt, so kommt eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Jahres in Betracht. Mit besonderer Begründung und nur aufgrund von Einzelanträgen gewährt die Steuerverwaltung eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres.
Grundsätzlich ist der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft verpflichtet, die Körperschaftsteuer-Erklärung beim Finanzamt abzugeben. In der Praxis bedient er sich dabei häufig eines Bevollmächtigten – seinem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.
Achtung: Der Geschäftsführer – nicht der Steuerberater – hat die Steuererklärung zu unterschreiben. Beizufügen ist der handelsrechtliche Jahresabschluss und Erläuterungen von Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen – schon allein, um Rückfragen seitens des Finanzamtes zu vermeiden. Das Finanzamt erlässt im Anschluss einen sogenannten Steuerbescheid, aus dem die zu entrichtende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag hervorgehen.
Das Finanzamt kann vierteljährliche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen auf Basis der Körperschaftsteuer der letzten Veranlagung festsetzen.
Die Entrichtung und Fälligkeit der Vorauszahlungen ergibt sich aus §31 Absatz 1 Satz 1 KStG in Verbindung mit §37 Absatz 1 Satz 1 EStG, wonach die Unternehmergesellschaft die Vorauszahlungen am
eines Jahres zu leisten hat. Die aktuellen Termine (unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen) habe ich Ihnen unter "Unternehmergesellschaft: News & Fristen" zusammengestellt.
Was die Einkommensteuer für Privatleute (sogenannte natürliche Personen) darstellt, ist die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (sogenannte juristische Personen). Denn auch bei der Körperschaftsteuer wird das Einkommen besteuert. Im Gegensatz beispielsweise zu Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer, die lediglich Erhebungsformen der Einkommensteuer sind, handelt es sich bei der Körperschaftsteuer um eine vollkommen selbständige Steuerart, die in einem eigenen Steuergesetz, dem Körperschaftsteuergesetz, geregelt ist.
Sowohl Einkommensteuer als auch Körperschaftsteuer sind der Gruppe der sogenannten direkten Steuern zuzuordnen, da der Steuerschuldner selbst die Steuerbelastung zu tragen hat. Die Körperschaftsteuer ist zudem eine Ertragsteuer. Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist gemäß §7 Absatz 1 KStG das zu versteuernde Einkommen. Das Aufkommen der Körperschaftsteuer steht sowohl dem Bund als auch den Ländern zu, deshalb sprechen Fachleute bei der Körperschaftsteuer von einer Gemeinschaftssteuer.
Rechtsgrundlagen der Körperschaftsteuer sind
Mit ElsterOnline bieten die deutschen Finanzbehörden den Steuerbürgern, Unternehmensvertretern usw. einen – meines Erachtens – sinnvollen Online-Service, ihre Steuerbelange direkt über das Internet zu erledigen. So können z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder elektronische Steuererklärungen per Mausklick an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Unternehmergesellschaften, die ihre Körperschaftsteuer-Erklärung online über das Portal versenden möchten, stehen allerdings vor einem Problem. Nach meiner Beobachtung wird das Körperschaftsteuer-Formular, das bei ElsterOnline verwendet wird, nämlich regelmäßig erst zur Jahresmitte des Folgejahres freigeschaltet.