Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch UG (haftungsbeschränkt),
umgangssprachlich: „Ein-Euro-GmbH“, „Mini-GmbH“ oder „kleine Schwester der GmbH“. (Eine Begriffserklärung aus unserem Lexikon rund um die Unternehmergesellschaft).
Variante der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die weitestgehend in §5a GmbHG geregelt ist.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde durch das am 26. Juni 2008 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen („MoMIG“), das am 1. November 2008 in Kraft getreten ist, eingeführt.
Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Alternative zur bzw. Variante der GmbH, jedoch keine neue Rechtsform. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine juristische Person des Privatrechts bzw. eine Kapitalgesellschaft.
Sie wurde deshalb eingeführt, da sich im Zuge der europäischen Niederlassungs- und Wahlfreiheit die britische Private Company Limited by Shares („Limited“) vermehrt verbreitete, weil bei letzterer das „Startkapital“ lediglich ein Pfund beträgt. Da die deutsche UG (haftungsbeschränkt) – im Gegensatz zur GmbH – bereits mit einem gründerfreundlichen Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann, hat sie seit ihrer Einführung in Deutschland die britische Limited zum großen Teil verdrängt.
Analog der GmbH haftet auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegenüber ihren Gläubigern lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll zudem sukzessive eine Kapitalreserve durch eine zwingend zu bildende gesetzliche Rücklage angespart werden.
Weitere Details zur UG können Sie unserem Fachblog rund um die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) entnehmen.