Gewinnermittlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung

Wie erfolgt die Gewinnermittlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)? Betriebsvermögensvergleich nach §5 EStG

Unternehmergesellschaft bereits kraft Rechtsform zur Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie doppelter Buchführung verpfichtet

Grundsätzlich werden in Deutschland zwei wesentliche Arten der Gewinnermittlung unterschieden: Der sogenannte Betriebsvermögensvergleich („doppelte Buchführung“) und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 Absatz 3 EStG. Letztere entstammt einer steuerlichen Vorschrift.

 

„Leider“ fällt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaft formal in den Bereich des Betriebsvermögensvergleichs. Für Details siehe bitte §238 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie §140 Abgabenordnung (AO).

In diesem Fall werden über eine doppelte Buchführung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung („GuV“) erzeugt, die dann in den sogenannten Jahresabschluss überführt werden.

 

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist bereits kraft Rechtsform zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet!

 

Sollte jemand schon einmal von §241a HGB (Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht bei Unterschreitung bestimmter Betragsgrenzen) gehört haben: Für Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. die GmbH gilt die Befreiungsmöglichkeit des § 241a HGB nicht.

 

Übrigens: Freiberufler können ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Wählen Freiberufler jedoch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für ihre Tätigkeit, so müssen auch diese formal die oben genannte doppelte Buchführung erstellen. Die EÜR ist dann nämlich nicht mehr erlaubt. Bitte bedenken Sie dies bereits bei Planung Ihres Gründungsvorhabens.

Doppelte Buchführung und Bilanzierung bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

mehr lesen 0 Kommentare

"Unternehmergesellschaft - aber richtig!" Über uns...

Wir, der "UG - aber richtig!" - Blog, beschäftigen uns mit Themen rund um die Unternehmergesellschaft. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen auch komplizierte Sachverhalte anschaulich und praxisgerecht darzustellen.

 

Sie verstehen Ihr Geschäft. Wir möchten mit unseren Fachartikeln dazu beitragen, dass Sie auch die Unternehmergesellschaft, die Sie noch gründen wollen oder die Sie bereits gegründet haben, besser verstehen.

 

Damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind, abonnieren Sie uns auch gerne auf den Social-Media-Plattformen.

 

Ihr Feedback, Ihre Kommentare, Anregungen und Wünsche sind wichtig und jederzeit willkommen.

ISSN "UG - aber richtig!"

2509-5722



Keine Steuer- und/oder Rechtsberatung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen wir vom Blog-Team keine Rechts- und/oder Steuerberatung leisten.

 

Gemäß §2 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

 

Davon ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien (§2 Absatz 3 Ziffer 5 RDG).

 

Wir bitten Sie als Nutzer deshalb, darauf zu verzichten, Fragen zu stellen, die sich auf konkrete Einzelsachverhalte beziehen, von denen Sie persönlich betroffen sind oder sein könnten.

 

Diesbezügliche Anfragen – auch in Kommentarfeldern – werden wir nicht freigeben und unbeantwortet löschen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Unternehmergesellschaft - aber richtig!

Anaximander Verlag UG (haftungsbeschränkt)

Alte Kasseler Str. 23

D-31737 Rinteln

 

Tel.: 0.57.54 - 92.61.49