In dieser Rubrik möchten wir Gründern, Geschäftsführern und Gesellschaftern der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kostenlose oder kostengünstige Lösungen vorstellen, die UG-Verantwortlichen in der Praxis wirklich weiterhelfen.
Denn viele Existenz- und UG-Gründer kennen das Problem: Gerade zu Beginn der Geschäftstätigkeit und in der Aufbauphase der eigenen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird oftmals stundenlang nach kostengünstigen Lösungen gesucht, mit denen beispielsweise
werden können bzw.
werden kann.
Des Weiteren wollen Kundendaten verwaltet und Termine geplant werden. Selbstverständlich darf auch das Selbstmarketing nicht zu kurz kommen, deshalb müssen Visitenkarten gedruckt werden, der Firmenname der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gehört auf den PKW und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll in Suchmaschinen und im Social-Media-Bereich auffindbar sein. Etwaige Präsentationen vor Kunden müssen professionell wirken und die betrieblichen Steuererklärungen warten bereits.
Unter der Rubrik „Tools & Werkzeuge“ möchte der Autor dieses Fachblogs Ihnen nach und nach Lösungen zu den oben genannten Themen vorstellen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch „für kleines Geld“ oder gar ganz kostenlos weiterhelfen.
Wichtig ist uns, dass die vorgestellten Lösungen einen hohen Praxisbezug haben bzw. idealerweise bereits praxiserprobt sind.
Sie verwenden für Ihre Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) weitere Tools und Werkzeuge, die hier nicht aufgeführt sind? Dann schreiben Sie uns bitte über die Kommentar-Funktion. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und über den Austausch mit Ihnen.
Autor: Alexander Sprick Rinteln
Unter dem Motto "Papier ist out!" akzeptiert die Finanzverwaltung spätestens seit dem Wirtschaftsjahr 2013 nur noch elektronisch übermittelte Bilanzen/Gewinn- und Verlustrechnungen der Unternehmergesellschaft.
Der Hintergrund dürfte darin bestehen, dass durch die elektronische Übermittlung einerseits eine deutliche Arbeitserleichterung im Finanzamt erzielt werden dürfte und andererseits maschinelle Plausibilitätskontrollen dafür sorgen, dass die Finanzbeamten "automatisch" auf Ungereimtheiten hingewiesen werden.
Zwar kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung der Bilanz verzichten, wenn die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen eine "unbillige Härte" darstellt, ich bin allerdings eher skeptisch, ob ein solcher Antrag von Erfolg gekrönt sein wird...
Sucht man nun eine günstige Möglichkeit, für die Unternehmergesellschaft die Bilanzzahlen elektronisch an die Steuerverwaltung zu übertragen, so wird man rasch feststellen, dass das gar nicht so einfach ist.