Gemäß §60 Absatz 1 GmbHG wird die GmbH - also de facto auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als deren Unterform - wie folgt aufgelöst:
Gemäß §60 Absatz 2 GmbHG können im Gesellschaftsvertrag - also in der Satzung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden. Derartige Gründe können beispielsweise in
bestehen.
Bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister muss die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Regelfall (auf Besonderheiten bei Insolvenz und Löschung wegen Vermögenslosigkeit soll hier nicht eingegangen werden) zwei Stadien durchlaufen:
Autor: Alexander Sprick Rinteln
Nach meiner Erfahrung ist ein überraschendes Auftreten einer Unternehmenskrise in der Praxis eher der Ausnahmefall. Vielmehr entwickelt sich in etablierten Unternehmen eine Krisensituation in der Regel „schleichend“, d.h. über einen längeren – oftmals mehrjährigen – Zeitraum. Dabei bleiben die eigentlichen Krisenursachen häufig für längere Zeit unentdeckt. Bis eine Krise letztendlich sichtbar hervortritt, hat sie oftmals typische, aufeinander aufbauende Krisenstadien durchlaufen.
Bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kommt erschwerend hinzu, dass
Aus diesem Grunde besteht die Gefahr, dass die - in etablierten Unternehmen - durchaus über mehrere Jahre andauernden Krisenstadien bei einer Unternehmergesellschaft sehr zügig und evtl. parallel durchlaufen werden.
Für die Gesellschafter, Geschäftsführer und Berater einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist es deshalb erforderlich, in einem ersten Schritt zu identifizieren, welches Ausmaß die Krise bereits angenommen hat, eine Zuordnung des tatsächlichen Zustandes zu einer der Krisenphasen vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zur Überwindung der Krise zu ergreifen. Vgl. in diesem Zusammenhang auch meinen Beitrag "Wann ist bei einer Schieflage der Unternehmergesellschaft zwingend die Gesellschafterversammlung einzuberufen?" Die Darstellung der oben angedeuteten Maßnahmen würde an dieser Stelle den Umfang dieses Artikels sprengen. Ich verweise deshalb auf meinen Ratgeber "Praxiswissen Sanierungsmanagement - Bewährte Wege aus der Unternehmenskrise".
Erfolgt kein frühzeitiger Eingriff, so werden sich nach meiner Erfahrung die Probleme in den späteren Krisenphasen weiter aufsummieren.
Sanierungsfachleute gehen im Rahmen einer Unternehmenskrise im Regelfall von den folgenden Krisenstadien aus: