Fachbegriffe rund um die UG (haftungsbeschränkt): "D" wie "Differenzhaftung"

D

Differenzhaftung

 

Der Begriff „Differenzhaftung“ bezeichnet entsprechend §9 GmbHG allgemein, dass – falls der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils erreicht – der Gesellschafter in Höhe des Fehlbetrags eine Einlage in Geld zu leisten hat.

 

Der vorgenannte Anspruch der Gesellschaft verjährt in zehn Jahren nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

 

Der für UG-Gründer wichtigere zweite Anwendungsfall:

 

UG-Gesellschafter haften der UG (haftungsbeschränkt) gegenüber entsprechend den übernommenen Geschäftsanteilen für die Differenz zwischen Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens zum Zeitpunkt der Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister.

 

Vor allem, wenn bereits vor Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister Aktivitäten der Gesellschaft aufgenommen wurden, kann durch diese Differenzhaftung ein erhöhtes Haftungsrisiko drohen.


"Unternehmergesellschaft - aber richtig!" Über uns...

Wir, der "UG - aber richtig!" - Blog, beschäftigen uns mit Themen rund um die Unternehmergesellschaft. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen auch komplizierte Sachverhalte anschaulich und praxisgerecht darzustellen.

 

Sie verstehen Ihr Geschäft. Wir möchten mit unseren Fachartikeln dazu beitragen, dass Sie auch die Unternehmergesellschaft, die Sie noch gründen wollen oder die Sie bereits gegründet haben, besser verstehen.

 

Damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind, abonnieren Sie uns auch gerne auf den Social-Media-Plattformen.

 

Ihr Feedback, Ihre Kommentare, Anregungen und Wünsche sind wichtig und jederzeit willkommen.

ISSN "UG - aber richtig!"

2509-5722



Keine Steuer- und/oder Rechtsberatung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen wir vom Blog-Team keine Rechts- und/oder Steuerberatung leisten.

 

Gemäß §2 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

 

Davon ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien (§2 Absatz 3 Ziffer 5 RDG).

 

Wir bitten Sie als Nutzer deshalb, darauf zu verzichten, Fragen zu stellen, die sich auf konkrete Einzelsachverhalte beziehen, von denen Sie persönlich betroffen sind oder sein könnten.

 

Diesbezügliche Anfragen – auch in Kommentarfeldern – werden wir nicht freigeben und unbeantwortet löschen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Unternehmergesellschaft - aber richtig!

Anaximander Verlag UG (haftungsbeschränkt)

Alte Kasseler Str. 23

D-31737 Rinteln

 

Tel.: 0.57.54 - 92.61.49