Doppelte Buchführung - Nachteil der haftungsbeschränkten UG gegenüber Gründung eines Einzelunternehmens?

Stehen Gründer vor der Wahl zwischen der Errichtung einer UG (haftungsbeschränkt) oder der Gründung eines Einzelunternehmens, so birgt die Errichtung der haftungsbeschränkten UG im Vergleich zum Einzelunternehmen einige Nachteile:

 

Hier sind insbesondere

  • der aufwändigere Gründungsvorgang (z.B. Gang zum Notar),
  • die Verpflichtung zur Einzahlung des gezeichnetes Kapitals (Bargründung),
  • eine gehörige Portion Formalismus (Erfordernis von  Gesellschafterbeschlüssen, formaler Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages etc.),
  • die höheren Verwaltungskosten,
  • die Verpflichtung zur Veröffentlichung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Handelsregister und
  • die Verpflichtung zur Voll-Bilanzierung zu nennen.

Vor allem die Anforderungen an die doppelte Buchführung und den Jahresabschluss, die wesentlich umfangreicher als bei einem Einzelunternehmen sind, sollten dabei - idealerweise bereits bei einer Gründung - keinesfalls unterschätzt werden. 

Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß §4 Absatz 3 EStG erlaubt - Nachteil der haftungsbeschränkten UG?

Bei der Einnahmen- Überschuss- Rechnung handelt es sich de facto um eine reine Geldflussrechnung, die vereinfacht wie folgt dargestellt werden kann:

Betriebseinnahmen

- Betriebsausgaben

= Gewinn/Verlust

 

Kommt hinzu, dass die Betriebseinnahmen unter der Grenze von EUR 17.500 liegen, so wird das Finanzamt es noch nicht einmal beanstanden, wenn anstelle des EÜR-Formulars eine formlose Aufstellung verwendet und diese der Einkommensteuererklärung beigefügt wird.

 

Während bei der Einnahmen- Überschuss- Rechnung, die – bis auf Ausnahmen – lediglich dem Zu- und Abflussprinzip unterliegt, auf Inventurarbeiten, die Erstellung eines Inventars sowie die Aufstellung einer Bilanz verzichtet werden kann, sind diese Arbeiten bzw. Angaben im Rahmen der doppelten Buchführung Pflicht.

 

Und noch einmal deutlich: Die Einnahmen- Überschuss- Rechnung kommt leider für Unternehmergesellschaften nicht in Betracht, jedoch für bestimmte Einzelunternehmen und Freiberufler.

 

Da bei der haftungsbeschränkten UG niemand um die Pflicht herum kommt, eine doppelte Buchführung zu erstellen, vorab ein Tipp: Können Sie Ihre Buchführung und den Jahresabschluss nicht alleine erledigen, so sollten Sie zusätzliche Kosten für einen Steuerberater einkalkulieren. Lassen Sie bitte auf keinen Fall die Buchführung über Monate unerledigt liegen!

Um was handelt es sich bei der doppelten Buchführung konkret?

Kurz gesagt handelt es sich hierbei um ein Erfassungssystem, um alle Veränderungen der Vermögens- und Schuldverhältnisse der haftungsbeschränkten UG einzeln zu notieren und die Resultate davon in Berichten auszuweisen.

 

Das „Notieren“ geschieht dabei in der Form von sogenannten Buchungssätzen und Einträgen auf Konten. Dabei werden die Buchungssätze in zeitlich richtiger Reihenfolge im Grundbuch aufgeschrieben und anschließend sachlich ins sogenannte Hauptbuch bzw. in die entsprechenden Spalten der angesprochenen Sachkonten („T-Konten“) übertragen.

 

Des Weiteren kann es erforderlich sein, sogenannte Nebenbücher (z.B. eine Kreditorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung) zu führen.

 

In der heutigen Zeit erleichtern einschlägige Buchführungsprogramme diese Arbeiten.

 

Im Rahmen der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten (auf einem Konto im Soll und auf dem anderen Konto im Haben) gebucht, wobei jeweils Soll- und Habenbuchungen in gleicher Höhe erfolgen.

 

Des Weiteren wird der Gewinn oder Verlust bei der doppelten Buchführung auf zwei Arten ermittelt: Einerseits durch einen Vermögensvergleich, wobei Anfangsbilanz und Schlussbilanz eines Geschäftsjahres miteinander verglichen werden, andererseits mit Hilfe der Gewinn- und Verlustrechnung, bei der alle betrieblichen Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres berücksichtigt werden.

Vorteile/Nachteile der doppelten Buchführung im Rahmen der haftungsbeschränkten UG

Für die Verantwortlichen einer UG (haftungsbeschränkt) bietet die doppelte Buchführung diverse aussagefähige Auswertungsmöglichkeiten. So kann jederzeit der Stand des Vermögens der haftungsbeschränkten UG nachvollzogen werden. Auch Offene- Posten- Listen erleichtern die Arbeit.

 

Nachteilig dürfte für UG-Verantwortliche das Verständnis des komplexen Kontorahmens sein.

 

Ein weiterer Nachteil der UG besteht übrigens darin, dass ihr Jahresabschluss zwingend zu veröffentlichen oder zu hinterlegen ist. Damit können Wettbewerber, Lieferanten, Kunden und/oder anderweitig Interessierte erkennen, wie die Bilanzzahlen der haftungsbeschränkten UG ausschauen. Übrigens: Für eine Unternehmergesellschaft, die recht „gute“ Zahlen erwirtschaftet, kann die Offenlegungspflicht auch einen Vorteil darstellen. Zu Erleichterungen bei der Offenlegung siehe bitte an anderer Stelle.

 

Autor:  Rinteln

UG und Kleinunternehmerregelung: Buchung von Eingangsrechnungen

Unternehmergesellschaft und Kleinunternehmerregelung:

Wie erfolgt die Buchung einer Eingangsrechnung unter Zugrundelegung der Kleinunternehmerregelung?

 

Kleinunternehmer dürfen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, können ihrerseits aber auch keine von Lieferanten berechnete Umsatzsteuer geltend machen.

 

Exkurs: Diese vom Lieferanten im Rahmen einer Eingangsrechnung berechnete Umsatzsteuer wird als „Vorsteuer“ bezeichnet.  

Nimmt eine Unternehmergesellschaft nun die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch, so darf diese Unternehmergesellschaft die vom Lieferanten in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht auf ein „Vorsteuerkonto“ buchen (wie es ansonsten üblich ist).

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