UG Steuern: Die steuerrechtliche Behandlung der UG (haftungsbeschränkt)

UG Steuern im Detail:

UG (haftungsbeschränkt) und Körperschaftsteuer

Die UG (haftungsbeschränkt) ist als Kapitalgesellschaft gemäß §1 Absatz 1 Nr. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Im Normalfall dürfte eine UG (haftungsbeschränkt) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein, da sie ihre Geschäftsleitung (§10 AO) oder ihren Sitz (§11 AO) im Inland haben dürfte.

 

§8 Absatz 2 KStG (sogenannter „Gewerbebetrieb kraft Rechtsform“) ist einschlägig, so dass die UG körperschaftsteuerlich ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.

 

Einen ausführlichen Einstieg in dieses Thema finden Sie in unserem Artikel "Unternehmergesellschaft und Körperschaftsteuer: Einführung".

UG (haftungsbeschränkt) und Gewerbesteuer

Gemäß §2 Absatz 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Entsprechend §2 Absatz 2 Satz 1 GewStG gilt die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften – zu denen die UG (haftungsbeschränkt) gehört – stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (de facto „Gewerbebetrieb kraft Rechtsform“).

 

Unter der im §2 Absatz 1 Satz 3 GewStG kodifizierten Voraussetzung, dass die UG (haftungsbeschränkt) im Inland eine Betriebsstätte unterhält (wovon im Regelfall auszugehen ist), ist sie im Ergebnis gewerbesteuerpflichtig.

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag "Unternehmergesellschaft und Gewerbesteuer: Einführung".

 

Fazit: Die steuerrechtliche Behandlung einer UG (haftungsbeschränkt) ist somit identisch mit der einer GmbH, d.h. die UG ist im Normalfall voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. 

UG (haftungsbeschränkt) und Umsatzsteuer

Gemäß §1 Absatz 1 Nr. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Auf die weiteren Ziffern des §1 Absatz 1 UStG soll hier nicht eingegangen werden.

 

Umsatzsteuerlich ist die UG (haftungsbeschränkt) jedoch nicht bereits aufgrund ihrer Rechtsform „Unternehmerin“. Vielmehr müssen die in §2 Absatz 1 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt sein, damit die UG die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erfüllt.

 

So ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

 

Fazit: Wer selbstständig tätig ist und für seine Lieferungen oder sonstigen Leistungen Geld verlangt, muss Umsatzsteuer berechnen. Dies dürfte auf die meisten Unternehmergesellschaften zutreffen. Eine Ausnahme ergibt sich aus §19 UStG, nach dem sich sogenannte Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können (was jedoch gut durchdacht werden muss und an anderer Stelle ausführlich diskutiert wird)

 

Sie möchten weitere Details zu diesem Themengebiet? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Blog-Beitrag "Unternehmergesellschaft und Umsatzsteuer: Einführung".

 

Damit Sie keine Sozialversicherungs- und/oder Steuertermine für Ihre UG (haftungsbeschränkt) verpassen, haben wir Ihnen unter "Fristen und Termine" eine Übersicht über die aktuellen und kommenden Sozialversicherungstermine sowie Steuertermine zusammengestellt. 

 

Autor:  Rinteln


Steuern der Unternehmergesellschaft: Folgen von Fristversäumnissen

Unternehmergesellschaft - Welche Folgen kann die verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen bzw. Steueranmeldungen haben?

Grundsätzlich gilt: Versäumt ein Steuerpflichtiger in Deutschland eine Frist, so können sich für ihn negative Folgen bzw. Konsequenzen ergeben. In der Abgabenordnung (AO) sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

1. Verspätete Abgabe von Steueranmeldungen, Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen = Verspätungszuschlag

mehr lesen 0 Kommentare

Unternehmergesellschaft (UG) und Familienangehörige

Was ist hinsichtlich Verträgen zwischen der Unternehmergesellschaft (UG) und Familienangehörigen bzw. nahen Angehörigen zu beachten?

Vorab: Es ist grundsätzlich erlaubt, dass Angehörige des/der Gesellschafter(s) in der Unternehmergesellschaft (UG) mitarbeiten, an die Unternehmergesellschaft Darlehen vergeben (alternativ: Darlehen der UG in Anspruch nehmen) oder Räume an die Unternehmergesellschaft vermieten.

 

Das Problem im täglichen Leben besteht nun jedoch häufig darin, dass nahestehende Angehörige miteinander anders umgehen als mit fremden Dritten, beispielsweise schließt der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit seiner Unternehmergesellschaft eventuell einen Geschäftsführervertrag zu anderen Konditionen ab als mit einer fremden Gesellschaft.

 

Damit nun derartige Regelungen und weitere Gestaltungen (z.B. Kauf- und Beraterverträge) zwischen der Unternehmergesellschaft (UG) und Angehörigen vom Finanzamt steuerlich anerkannt werden, sind unbedingt bestimmte Formalia zu beachten bzw. einzuhalten. 

mehr lesen 1 Kommentare

UG (haftungsbeschränkt) und Finanzamt: Der erste Kontakt - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Finanzamt: Der erste Kontakt...

Im Rahmen der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) hat das Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Gründung einer Kapitalgesellschaft“ geschickt.

Was sollte beim Ausfüllen beachtet werden?

mehr lesen 0 Kommentare

Unternehmergesellschaft und Steuern: Abgabefristen für Steuererklärungen und Steueranmeldungen

Welche Termine gelten für die Abgabe der betrieblichen Steuererklärungen, Steueranmeldungen bzw. Steuervoranmeldungen der Unternehmergesellschaft?

Typische Steuererklärungen, die für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) abgegeben werden müssen, sind die

  • Körperschaftssteuererklärung,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung (manche Steuerexperten zählen letztere auch gerne zu den Steueranmeldungen).

Durch die Abgabe dieser Steuererklärungen übermittelt die Unternehmergesellschaft (bzw. deren handelnde Personen) dem zuständigen Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, ohne die eine spätere Steuerfestsetzung durch einen Steuerbescheid nicht möglich wäre.

 

Neben den oben genannten Steuererklärungen gibt es sogenannte Steueranmeldungen gemäß §150 Abgabenordnung (AO). Streng genommen handelt es sich auch hier um Steuererklärungen, allerdings berechnet der Steuerpflichtige die relevante Steuer gleich selbst und zahlt sie an das Finanzamt, ohne dass eine weitere Mitteilung erfolgt.

mehr lesen 0 Kommentare

"Unternehmergesellschaft - aber richtig!" Über uns...

Wir, der "UG - aber richtig!" - Blog, beschäftigen uns mit Themen rund um die Unternehmergesellschaft. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen auch komplizierte Sachverhalte anschaulich und praxisgerecht darzustellen.

 

Sie verstehen Ihr Geschäft. Wir möchten mit unseren Fachartikeln dazu beitragen, dass Sie auch die Unternehmergesellschaft, die Sie noch gründen wollen oder die Sie bereits gegründet haben, besser verstehen.

 

Damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind, abonnieren Sie uns auch gerne auf den Social-Media-Plattformen.

 

Ihr Feedback, Ihre Kommentare, Anregungen und Wünsche sind wichtig und jederzeit willkommen.

ISSN "UG - aber richtig!"

2509-5722



Keine Steuer- und/oder Rechtsberatung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen wir vom Blog-Team keine Rechts- und/oder Steuerberatung leisten.

 

Gemäß §2 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

 

Davon ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien (§2 Absatz 3 Ziffer 5 RDG).

 

Wir bitten Sie als Nutzer deshalb, darauf zu verzichten, Fragen zu stellen, die sich auf konkrete Einzelsachverhalte beziehen, von denen Sie persönlich betroffen sind oder sein könnten.

 

Diesbezügliche Anfragen – auch in Kommentarfeldern – werden wir nicht freigeben und unbeantwortet löschen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Unternehmergesellschaft - aber richtig!

Anaximander Verlag UG (haftungsbeschränkt)

Alte Kasseler Str. 23

D-31737 Rinteln

 

Tel.: 0.57.54 - 92.61.49