Weshalb sollte für die Unternehmergesellschaft frühzeitig ein Zertifikat zur elektronischen Authentifizierung beantragt werden?
Unternehmergesellschaft und ElsterOnline
Das ElsterOnline-Portal ermöglicht die Online-Abgabe von Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und Steueranmeldungen
Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter die allermeisten Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und Steueranmeldungen nicht mehr in Papierform akzeptieren (dürfen). So kann seit dem 1. Januar 2013 die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung auf Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch mit elektronischem Zertifikat an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
Sinngemäß verpflichtet beispielsweise §18 Absatz 1 UStG dazu, die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums entsprechend amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.
D.h., die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist zwingend authentifiziert elektronisch zu übertragen. Mir ist übrigens kein Fall bekannt, bei dem die Finanzverwaltung noch die Papierform, die im nächsten Satz des §18 UStG im Rahmen einer Härtefallregelung genannt wird, akzeptiert hat.
Einer neu gegründeten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) empfehle ich deshalb dringend, das zur Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat (zumindest das kostenlose Elster-Basis-Zertifikat) rechtzeitig unter
zu beantragen, zumal der mehrstufige Registrierungsprozess teilweise auf dem Postwege erfolgt.
Hintergrund: Bei der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten Sie ein elektronisches Zertifikat. Die Finanzverwaltung kann so später feststellen, von wem eingehende Steuererklärungen tatsächlich stammen.
Durch Beantragung des elektronischen Zertifikats ist sichergestellt, dass die Unternehmergesellschaft nicht gleich zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit bei den Finanzbehörden durch die verspätete Abgabe von Steuervoranmeldungen oder Steueranmeldungen unangenehm auffällt.
Zertifikatsarten: ELSTER-Basis, ELSTER-Spezial oder ELSTER-Plus
Neben dem vorgenannten ELSTER-Basis-Zertifikat, stellt die Finanzverwaltung noch zwei weitere Zertifikate bereit:
- ELSTER-Spezial (via Sicherheits-Stick)
- ELSTER-Plus (via Signaturkarte)
Beide bieten gegenüber ELSTER-Basis eine erhöhte Sicherheit, sind jedoch nicht gänzlich kostenlos, da der Sicherheits-Stick bzw. eine unterstützte Signaturkarte zuzüglich Kartenleser im Vorfeld gekauft werden müssen – es sei denn, man besitzt sie bereits. Damit sind Kosten verbunden.
Bei der Nutzung von ELSTER-Basis als Zertifikat via Datei auf Ihrem Computer (oder in der ElsterSmart-App) fallen keine Kosten an.
Um nun ElsterOnline über die Registrierungsart ELSTER-Basis (Zertifikatsdatei) zu nutzen, benötigen Sie einen Browser mit aktiviertem JavaScript.
Nach der o.g. einmaligen Registrierung können Sie das Zertifikat später für nahezu alle betrieblichen Steuererklärungen, Steueranmeldungen und Steuervoranmeldungen verwenden (zum Beispiel die Körperschaft-Steuererklärung, Lohnsteuer- Anmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen etc.).
Tipp: Das Zertifikat kann auch in Verbindung mit den meisten gängigen Steuerprogrammen verwendet werden – Sie sind also nicht auf das ElsterOnline-Portal festgelegt, wenn Sie stattdessen lieber eine Steuersoftware verwenden möchten.
Autor: Alexander Sprick Rinteln
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