UG (haftungsbeschränkt) und Finanzamt: Der erste Kontakt - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Finanzamt: Der erste Kontakt...

Im Rahmen der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) hat das Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Gründung einer Kapitalgesellschaft“ geschickt.

Was sollte beim Ausfüllen beachtet werden?

Das „Package“ des Finanzamtes, das Ihnen zugegangen sein sollte, dürfte aus den folgenden Unterlagen bestehen:

  • Anschreiben, 
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung,
  • Erteilung einer Empfangsvollmacht,
  • Einzugsermächtigung,
  • Ausfüllhilfe.

Praxistipp: Anstelle Verwendung der Papierformulare ist es empfehlenswert, unter https://www.formulare-bfinv.de den entsprechenden Vordruck online beim Bundesfinanzministerium auszufüllen und im Anschluss daran auszudrucken. Sie benötigen den Formular-Vordruck mit dem Kürzel „201*FsEKapG041NET“ (dabei steht der Stern für das Jahr) und der Formular-ID „034252“.

 

In den Fragebogen sind zunächst die Stamm- bzw. Adressdaten der UG (haftungsbeschränkt) einzutragen. Unter 1.2 werden auch Angaben zu Betriebsstätten abgefragt. Eine kleine UG (haftungsbeschränkt) dürfte im Normalfall (noch) keine Betriebsstätten haben. In diesem Falle kann in Zeile 17 im Feld „Nein“ ein Kreuz gesetzt werden.

 

Auf der zweiten Seite können Sie unter 1.4 Ihren Steuerberater angeben – so Sie über einen steuerlichen Berater verfügen. Natürlich besteht keine Verpflichtung dazu. Soll Ihr Steuerberater jedoch auch als Empfangsbevollmächtigter fungieren, so sollten Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht beifügen.



UG (haftungsbeschränkt) und Finanzamt: Erteilung einer Einzugsermächtigung

 

Ich empfehle dringend – neben den Einträgen zur Bankverbindung auf der dritten Formularseite (1.6) – das Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung auszufüllen. Dadurch bucht das Finanzamt die fälligen Steuern zum Fälligkeitszeitpunkt vom Geschäftskonto der UG (haftungsbeschränkt) ab. Im Ergebnis verpasst die UG (haftungsbeschränkt) keine steuerlichen Zahlungsfristen. Natürlich muss dabei vorausschauend disponiert werden und – zumindest zu Zahlungsterminen – auch ein entsprechender Betrag auf dem Geschäftskonto bereit stehen. Die Höhe der fälligen Steuern kennt man aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen, die die UG (haftungsbeschränkt) ja selbst errechnen und abgeben muss. In dem Formular zur Einzugsermächtigung sollten alle Steuerarten angekreuzt werden. 


Die weiteren Angaben (1.7 bis 1.11) auf der dritten Seite des Fragebogens sind unter anderem dem Gründungsprotokoll zu entnehmen. Die unter 1.7 geforderten Unterlagen sind dem Finanzamt in Kopie beizufügen.

 

Bei den auf der vierten Formularseite abgefragten Angaben zu den Anteilseignern ist zu berücksichtigen, dass neben natürlichen Personen auch andere Kapitalgesellschaften Anteile übernehmen können. Deshalb umfasst der Fragebogen beispielsweise nicht nur das Geburtsdatum, sondern alternativ auch das Gründungsdatum.

 

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann nur durch Bargründung entstehen, so dass 3.2 (Sachgründung) nicht zutreffend ist. Das Formular wird von der Finanzverwaltung auch bei Gründung einer GmbH verschickt, deshalb sind diese Felder vorgegeben.


Angaben zur Berechnung der Steuer-Vorauszahlungen der UG (haftungsbeschränkt)

Von Interesse dürfte erst wieder Punkt 6 („Angaben zur Festsetzung von Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer“) auf der siebten Seite sein. Hier ist unbedingt mit Bedacht vorzugehen: Das Finanzamt möchte in Erfahrung bringen, was die UG (haftungsbeschränkt) im Gründungs- und im Folgejahr an Jahresüberschuss, zu versteuerndem Einkommen und Gewerbeertrag erwirtschaftet.

 

Werden hier „optimistische“ Zahlen angegeben, die zu hoch kalkuliert wurden, so werden zwangsläufig entsprechende Steuervorauszahlungen festgesetzt, die die Liquidität der UG (haftungsbeschränkt) in den beiden ersten Geschäftsjahren schwächt.

 

Die Angabe von zu niedrigen Werten zieht wiederum Nachzahlungen nach sich, die gegebenenfalls erst in einem späteren Jahr bei Abgabe der Steuererklärung fällig werden und die dann zu einer einmaligen erheblichen Belastung führen können.

 

Aus diesem Grunde sollte realistisch (mit Neigung zum Pessimismus) geschätzt werden. Liegen für die UG (haftungsbeschränkt) stimmige Budgets und/ oder Hochrechnungen vor, so sollten Sie diese Werte übernehmen.

 

Für beide Fälle gilt: Nach den ersten Monaten der Geschäftstätigkeit schauen Sie sich bitte regel- bzw. turnusmäßig die erwirtschafteten Zahlen an und nehmen jeweils Hochrechnungen zum Jahresende vor. Vorauszahlungen können auch zu späteren Zeitpunkten angepasst – insbesondere erhöht – werden. Details sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.


Bezüglich der Angaben zu den Arbeitnehmern (Seite 7) ist zu beachten, dass auch der Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) zu den Arbeitnehmern zählt. Vergleiche hierzu meine detaillierten Ausführungen unter „Organe“. Falls Sie zu diesem komplexen Thema Fragen haben, sollten Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.

 

Die achte Seite befasst sich mit dem Thema „Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“. Bitte lesen Sie – bevor Sie diesen Abschnitt ausfüllen – meine ausführlichen Erläuterungen zur Umsatzsteuer, insbesondere zur sogenannten Kleinunternehmer-Regelung.

 

Die sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (8.8) benötigt die UG (haftungsbeschränkt), wenn sie am innergemeinschaftlichen Waren- und/oder Dienstleistungsverkehr teilnehmen will. Mit ihr kann die UG (haftungsbeschränkt) europaweit als Steuerzahler identifiziert werden. Die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist kostenlos und sollte durchaus vorgenommen werden.

 

Am Rande: Die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der UG (haftungsbeschränkt) sind zwei unterschiedliche Nummern. Die Steuernummer wird vom Finanzamt zugewiesen. Bei Ausfüllen dieses „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ dürfte die Steuernummer noch nicht bekannt sein, so dass in das entsprechende Feld auf der ersten Seite (Zeile 2) „Neuvergabe“ oder ähnliches geschrieben werden kann. 

 

 

Autor:  Rinteln


Kommentar schreiben

Kommentare: 0

"Unternehmergesellschaft - aber richtig!" Über uns...

Wir, der "UG - aber richtig!" - Blog, beschäftigen uns mit Themen rund um die Unternehmergesellschaft. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen auch komplizierte Sachverhalte anschaulich und praxisgerecht darzustellen.

 

Sie verstehen Ihr Geschäft. Wir möchten mit unseren Fachartikeln dazu beitragen, dass Sie auch die Unternehmergesellschaft, die Sie noch gründen wollen oder die Sie bereits gegründet haben, besser verstehen.

 

Damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind, abonnieren Sie uns auch gerne auf den Social-Media-Plattformen.

 

Ihr Feedback, Ihre Kommentare, Anregungen und Wünsche sind wichtig und jederzeit willkommen.

ISSN "UG - aber richtig!"

2509-5722



Keine Steuer- und/oder Rechtsberatung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen wir vom Blog-Team keine Rechts- und/oder Steuerberatung leisten.

 

Gemäß §2 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

 

Davon ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien (§2 Absatz 3 Ziffer 5 RDG).

 

Wir bitten Sie als Nutzer deshalb, darauf zu verzichten, Fragen zu stellen, die sich auf konkrete Einzelsachverhalte beziehen, von denen Sie persönlich betroffen sind oder sein könnten.

 

Diesbezügliche Anfragen – auch in Kommentarfeldern – werden wir nicht freigeben und unbeantwortet löschen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Unternehmergesellschaft - aber richtig!

Anaximander Verlag UG (haftungsbeschränkt)

Alte Kasseler Str. 23

D-31737 Rinteln

 

Tel.: 0.57.54 - 92.61.49