Gesellschafter der Unternehmergesellschaft: Aufgaben und Zuständigkeiten

Worin bestehen die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft?

 

Vorab zur Verdeutlichung: Die Gesellschaft gehört den Gesellschaftern! Aber welche Aufgaben haben diese nun konkret? Um was müssen Sie sich kümmern und wofür sind Sie zuständig?

 

Neben dem Abschluss und der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages zwecks Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kommen weitere Aufgaben auf den/die Gesellschafter zu.

Auflistung wesentlicher Aufgaben und Zuständigkeiten der Gesellschafter der Unternehmergesellschaft

Nachfolgend ist eine – nicht abschließende – Auflistung wesentlicher Aufgaben bzw. Zuständigkeiten des/der Gesellschafter(s) der Unternehmergesellschaft dargestellt. Die Gesellschafterversammlung ist in Anlehnung an §46 GmbHG unter anderem zuständig für:


  • die Feststellung des Jahresabschlusses („de facto“ Billigung des vom Geschäftsführer aufgestellten Jahresabschlusses) und die Verwendung des Ergebnisses,
  • die Einforderung der Einlagen,
  • die Rückzahlung von Nachschüssen,
  • die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen,
  • die Bestellung und die Abberufung vom Geschäftsführer bzw. den Geschäftsführern sowie dessen/deren Entlastung,
  • die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung,
  • die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb,
  • die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Unternehmergesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen, sowie die Vertretung der Unternehmergesellschaft in Prozessen, welche sie gegen die Geschäftsführer zu führen hat.

Autor:  Rinteln


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