Worin besteht das Hauptproblem der Unternehmergesellschaft im Geschäftsverkehr?
Unternehmergesellschaft und Kreditwürdigkeit...

Wie bereits an anderer Stelle angeführt, ist die Haftung der Unternehmergesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das mindestens in Höhe des in der Satzung festgelegten Stammkapitals vorhanden sein muss.
Gegenüber Gläubigern haftet die Unternehmergesellschaft also in der Regel „nur“ mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während der/die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft nicht mit seinem/ihrem Privatvermögen haftet/haften.
Dies ist grundsätzlich für jeden von Vorteil, der sich beispielsweise vor einer privaten Inanspruchnahme oder gar Privatinsolvenz durch seine gewerbliche Tätigkeit schützen möchte.
Gerade diese Haftungsbeschränkung ist allerdings auch der Hauptgrund dafür, dass etliche Geschäftspartner eine Zusammenarbeit mit einer derartig kleinen Gesellschaft kritisch betrachten oder ganz ablehnen.
Wer als Lieferant zum Beispiel Waren im Wert von EUR 7.500 an eine Gesellschaft liefert, geht in der Praxis bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) das Risiko ein, kein Geld zu erhalten, wenn die Unternehmergesellschaft als Vertragspartner lediglich über ein Gesellschaftsvermögen von beispielsweise EUR 500 verfügt.
Die Folge dürfte sein, dass Lieferanten der UG wegen des geringeren Haftungskapitals schlechtere Zahlungskonditionen einräumen bzw. eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nur „gegen Vorkasse“ beliefern.
De facto ist die Kreditwürdigkeit einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – bspw. gegenüber Personengesellschaften vergleichbarer Größenkategorie – als geringer einzuschätzen.
Insbesondere Banken werden von den Gesellschaftern der Unternehmergesellschaft zusätzliche (evtl. private) Sicherheiten oder Bürgschaften einfordern, bevor sie dazu bereit sind, Darlehen an eine Unternehmergesellschaft zu vergeben.
Autor: Alexander Sprick Rinteln
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