Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Alternativen bzw. Varianten

Welche drei Alternativen bestehen in der Praxis, um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen?

Ein-Personen-Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll

Werden die Alternativen bzw. Varianten zur Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Detail betrachtet, so ist zunächst die Gründung einer Ein- Personen- Unternehmergesellschaft mit einem Stammkapital von mindestens EUR 1 unter Verwendung des Musterprotokolls zu nennen. Bei dieser Alternative bzw. Variante sind alle Geschäftsanteile in der Hand eines einzigen Gesellschafters bzw. einer einzigen Gesellschafterin vereinigt. 

 

Übrigens: Beim sogenannten Musterprotokoll handelt es sich um die verkürzte Fassung eines Gesellschaftsvertrages mit lediglich wenigen Regelungen. De facto beinhaltet es in einem einzigen Schriftstück die bei einer "normalen" GmbH-Gründung auf vier Dokumente verteilten Gründungsunterlagen "Gründungsurkunde", "Satzung", "Bestellung des Geschäftsführers" und "Gesellschafter-Liste".

Mehr-Personen-Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll

Die zweite Alternative besteht in der Gründung einer Mehr- Personen- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit bis zu 3 Gesellschaftern, die ebenfalls unter Verwendung des Musterprotokolls vorgenommen werden kann.

 

Exkurs: Ursprünglich war die sogenannte Mehr- Personen- GmbH mit Haftungsbeschränkung der Gesellschafter das Idealbild, das der Gesetzgeber mit dem GmbH-Gesetz verfolgte. 

Ein- oder Mehr-Personen-Unternehmergesellschaft ohne Musterprotokoll

Die dritte Alternative besteht in der Gründung einer Ein- oder Mehr- Personen- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unter Verwendung eines individuellen Gesellschaftsvertrags.

 

Möchten sich nun mehr als 3 Gesellschafter an der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beteiligen, so kann das Musterprotokoll nicht mehr verwendet werden. 

 

Am Rande: Bei mehr als 3 Gesellschaftern ist es aus meiner Sicht stets empfehlenswert, besondere Regelungsinhalte im Hinblick auf bestimmte spätere Konstellationen zu treffen.

 

Autor:  Rinteln



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